AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

Unsere Angebote, die Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer AGB.

Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.

Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der holzakzente Schweiz GmbH (nachfolgend Verkäufer) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Besteller.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkäufe bleiben vorbehalten.

Verträge kommen erst zu Stande, wenn wir die Annahme unseres Angebots oder den Antrag schriftlich bestätigen.

Kreuzen sich Bestätigungsschreiben der Parteien, die abweichende Bestimmungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Verkäufers

3. Preise

Alle angegebenen Preise sind in CHF und ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise für Holz-und Vinylboden, Terrassen, Wand-Beläge, Oberflächen und Strukturen verstehen sich pro Quadratmeter und teilweise per Laufmeter.

Alu-Unterkonstruktionen, Treppenkanten, Sockelleisten werden pro Laufmeter angegeben.

Zubehör Produkte werden in Stückzahlen, Liter oder Kilogramm angegeben.

Alle unsere Preislisten sind unverbindlich.

4. Zahlungskonditionen

Die Zahlungskonditionen sind gemäss Auftragsbestätigung verbindlich und können je nach Auftrag variieren.

70% Anzahlung bei Bestellung

30 % Zahlung nach Lieferung innert 10 Tagen

2% Skonto bei Gesamtzahlung

5. Lieferungen

Fracht und Verzollungskosten werden dem Käufer zusätzlich Einzeln verrechnet.

Die Kosten sind nach Abgaben Spediteur auf der Auftragsbestätigung ersichtlich und Einzeln aufgelistet.

Teillieferungen und Termin-Lieferungen auf Anfrage möglich, diese werden zusätzlich verrechnet.

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Zwischenverkauf, Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Betriebsstörungen, Verarbeitungs- und Transportschwierigkeiten sowie höhere Gewalt.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum( Vorbehaltsware).Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsverhältnis weiter zu veräussern. Dieses Recht erlischt auch ohne Widerruf, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug ist oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenz-oder Vergleichsverfahrens beantragt wird.

Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in Höhe der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

Zugriff Dritter auf die uns gehörende Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat diesen Zugriff zu wiedersprechen.

Wir sind jederzeit berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware an der Stelle, wo Sie sich befindet zu besichtigen und den Ort, wo diese sich befindet, zu betreten.

Die Ausübung des Eigentums vorbehalten, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

7. Haftungsbeschränkung

Schadenersatz-und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Pflichten aus ein nach dem Produkte Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit nach gesetzlichen Vorschriften zwingend gehaftet wird, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.

8. Mängel und Gewährleistung

Die gelieferte Ware ist unverzüglich bei Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Transportbeschädigungen sind sofort dem Frachtführer anzuzeigen und von diesem schriftlich zu bestätigen. Im Zweifel darf die Ware nicht entgegen genommen werden.

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden, andernfalls ist die Geltendmachung eines diesbezüglichen Gewährleistungs-anspruch ausgeschlossen.

Im Übrigen gelten die Untersuchungspflichten. Glaubt der Käufer, berechtigten Grund zu Beanstandung der gelieferten Ware zu habe, so darf diese nicht weiter veräussert oder verarbeitet werden.

Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

9. Rücknahmen

Sollte der Kunde gelieferte Ware zurückgeben wollen, gelten folgende Voraussetzungen:

Eine Rücknahme ist vorher mit uns abzustimmen

Die Ware muss unbeschädigt und original verpackt sein.

Die Rückfracht wir gemäss Spedition und Verzollung berechnet

Es wird nach Wareneingang eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 % des Warenwertes durch uns erhoben.

Sonderbestellungen Produktionen sind generell von der Rücknahme ausgeschlossen.

10. Garantie

Der Verkäufer übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des Produktes. Die Garantie erstreckt sich nur auf nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler. Der Verkäufer kann die Garantie wahlweise zusätzlich durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung erbringen.

Die Verlegung von Bodenbelägen Terrassen und Wand-Belägen muss gemäss entsprechender Verlege-Anleitung ausgeführt werden. Die Verlege- Anleitung liegt jeder Verpackung bei oder kann bei holzakzente Schweiz GmbH angefordert werden. Für Schäden aus nicht fachgerechter Verlegung wir nicht gehaftet.

11. Schadenersatzansprüche

Der Verkäufer haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung der Verkäufer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshelfender Verkäufer.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers. Auf alle Verträge findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben davon die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.

Januar 2025